Hilfe für die Wirtschaft: Kurzarbeit ist auf Schiene

Auf Schiene ist jetzt dir rund um die Coronakrise ins Leben gerufene Sonderform der Kurzarbeit.

„Arbeitsplätze und damit die Produktion bzw. die Erbringung von Dienstleistungen müssen erhalten bleiben, wozu es eine Kurzarbeitsregelung mit Hausverstand braucht: Diese muss unabhängig von der Betriebsgröße anwendbar sein, für die Betriebe leistbar bleiben und auch unbürokratisch umsetzbar sein. Genau das ist mit dem nun vorliegenden Modell gut gelungen“, freut sich WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer, dass sich der beharrliche Einsatz der Wirtschaftskammer ausgezahlt hat.

Bei dem nunmehr vorliegenden Kurzarbeitsmodell zahlen die Betriebe nur mehr die tatsächliche geleistete Arbeitszeit und die damit verbundenen Abgaben. Alle anderen Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge übernimmt das AMS vom ersten Tag an. Durch die AMS-Zuzahlung zum Arbeitsentgelt und eine gesicherte Nettolohngarantie zwischen 80 und 90 Prozent ist das Modell auch für die Mitarbeiter attraktiv. Die Wirtschaftskammer konnte zudem durchsetzen, dass künftig auch Lehrlinge in die Kurzarbeitsvereinbarung einbezogen werden.

Von entscheidender Bedeutung für die Unternehmen ist die möglichst rasche Umsetzung der konkreten Kurzarbeitsmodelle. Die Erledigungsdauer innerhalb von 48 Stunden ist dabei von besonderer Wichtigkeit.

Für die gesetzlich vorgesehene Zustimmung der Sozialpartner zu den einzelnen Kurzarbeitsvereinbarungen gibt es seitens der WKOÖ jedenfalls eine besonders unbürokratische Regelung: „Wir haben erreicht, dass das nun mit einer ‚Pauschalermächtigung‘ durch die Präsidentin geht. Das erspart Tausende Unterschriften auf Einzelvereinbarungen, die das Prozedere sehr verzögert hätten“, betont Hummer.

„Wir hoffen“, so die Wirtschaftskammer-Präsidentin, „dass das nunmehr ausverhandelte Kurzarbeitsmodell seinen Zweck erfüllt: Den Betrieben die Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeit im jeweils möglichen Umfang zu ermöglichen und die Mitarbeiter auch während der Coronakrise mit einem ordentlichen Gehalt in Beschäftigung zu halten.“     -wk-

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