Einige holzverarbeitende Betriebe haben bereits ihren Rundholzeinkauf gestoppt. Der Einschnitt läuft weiter, solange dies möglich ist. Es ist aber nicht absehbar, wie lange das System tatsächlich aufrechterhalten werden kann bzw. ob weitere Werke ihren Rundholzeinkauf einstellen. Insbesondere die Grenzschließungen und deren Auswirkungen auf den Exportmarkt aber auch die Verfügbarkeit der Mitarbeiter sowie von Frachtkapazitäten kann niemand seriös vorhersagen. Man kann nur mehr von Tag zu Tag entscheiden, hört man derzeit von vielen Unternehmen.
„Tatsache ist, dass die Rundholzübernahme nicht mehr gesichert ist. Angesichts dieser unabsehbaren Entwicklung kann nur eindringlich appelliert werden, die Schlägerung von Frischholz einzustellen und kein Rundholz mehr zu produzieren,“ appelliert LK-Präsidentin Michaela Langer-Weninger.
Arbeiten, die aus Forstschutzgründen dringlich sind bzw. der Verkehrssicherungspflicht entlang von Wegen dienen, sind jedoch anders zu beurteilen. Bei unbedingt erforderlichen Waldarbeiten sind die allgemein gültigen Corona-Vorsorgemaßnahmen, wie beispielsweise Abstände zu anderen Personen, unbedingt einzuhalten. Das Holz ist an einer jederzeit LKW- befahrbaren Straße zu lagern, damit im Bedarfsfall weitere Forstschutzmaßnahmen ergriffen werden können. Es ist nämlich zu befürchten, dass bereits beim ersten Käferflug nicht auf die gewohnte Übernahmekapazität eines ungestörten Holzmarktes zurückgegriffen werden kann.
Waldarbeit ist zudem eine gefährliche Tätigkeit. Ein vorhandenes Verletzungsrisiko muss unbedingt reduziert werden, damit Arztbesuche oder gar Krankenhausaufenthalte in der aktuellen Situation vermieden werden können.
Die bäuerlichen Forstpflanzenzüchter führen ihren Betrieb derzeit wie üblich fort. Die Bestellung und Auslieferung von Forstpflanzen ist trotz der Corona-Vorsorgemaßnahmen aktuell weiter zulässig und steht wie gewohnt zur Verfügung. Auch die Unterstützung durch Pflanztrupps ist weiterhin gesichert, um die Jungpflanzen unter optimalen Bedingungen an den Bestimmungsort zu bringen bzw. auszupflanzen.
Forstgärten sind von den Geschäftsschließungen aktuell ausgenommen. Der Betrieb von Forstbaumschulen bzw. von Forstpflanzenbetrieben kann daher momentan uneingeschränkt erfolgen. Die gebotenen Schutzmaßnahmen sind aber bei der Pflanzarbeit zu beachten. Informationen zum Forstpflanzenbezug geben die jeweiligen Forstbaumschulen.
Klimafitte Wälder sind im Lichte der herausfordernden Klima-Situation umso wichtiger. „Oberösterreichs Bauern setzen auf standortangepasste Mischwälder, um auch für zukünftige Generationen einen stabilen Wald zu sichern, der mit geänderten klimatischen Bedingungen zurechtkommt. Nur so sind die vielfältigen Wirkungen des Waldes weiterhin gewährleistet, vom Erholungsraum, über die Reinigung des Trinkwassers sowie dem Schutz vor Steinschlag und Lawinen bis hin zur Wirtschaftsgrundlage für Waldbesitzer und nachgelagerte Branchen“, betont LK-Präsidentin Michaela Langer-Weninger.
Der internationale Tag des Waldes am 21. März ist die Gelegenheit, sich die vielfältigen Leistungen des Waldes vor Augen zu führen. „Damit die teuren Aufforstungen und die erforderlichen Pflegemaßnahmen für die Waldbesitzer trotz erwarteter krisenbedingter Verluste auch finanzierbar sind, gilt es ganz rasch ein Maßnahmenpaket zu schnüren, wie ihnen über das angekündigte, 38 Milliarden Euro umfassende Hilfspaket der Regierung geholfen werden kann“, appelliert Langer-Weninger.